22.12.2009

Stille Gefahr

Autor: Joachim Elschner-Sedivy

Nur wenige Hotels sind so luxuriös wie das Altenheim, aus dem wir einen hundertjährigen Patienten abholten, um ihn zum Verbandwechsel in eine nahe gelegene Klinik zu bringen. Er war gepflegt, trug einen erstklassigen Anzug, sah und hörte erstaunlich gut, reagierte geistig frisch und flink und schätzte eine anspruchsvolle Unterhaltung. Er konnte, wenn auch mühsam, noch ohne Hilfe stehen und gehen und verbat sich auch unwirsch jegliche Unterstützung, die er nicht unbedingt benötigte. Der Patient war ein selbständiger, stolzer, knorriger alter Mann, groß, hager und zäh. Er war, wie das goldene Namensschild an der Tür seines Appartements auswies, Gründungsmitglied des überaus teuren Stifts.

Der Verband, der gewechselt werden musste, bedeckte einen großen Tumor an der linken Seite seines Halses. In einer prompten und perfekt professionellen Übergabe, die spürbar absichtsvoll den gediegenen und souveränen Stil ihres gehobenen Hauses auch medizinisch widerspiegeln sollte, teilte uns die Pflegedienstleiterin des Heims mit, der Patient wisse genau, dass er in absehbarer Zeit an diesem bei einem Mann seines Alters völlig inoperablen Tumor sterben müsse, und zwar dergestalt, dass dessen Aufbrechen ihm die hundertjährige Halsschlagader zerreiße und er binnen weniger Augenblicke verblute. Sollte dies wider Erwarten in unserem Wagen geschehen, so hätten wir dem Wunsch des Patienten gemäß, der schon seit geraumer Zeit immer wieder äußere, er habe beizeiten den Hebel nicht gefunden, seinem längst ins Übermaß der Länge geratenen Leben ein würdiges Ende zu setzen, keinerlei lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen.

Das stellte uns vor schwierige Aussichten. Denn im Moment des Aufbrechens des Tumors wäre der Patient noch bei klarem Bewusstsein und hätte das volle juristische, vernünftige und sittliche Recht, sich unseren Rettungsmaßnahmen zu verweigern, die ohnehin keine Aussicht auf letztendlichen Erfolg hätten, die wir aber förmlich betrachtet dennoch nicht unterlassen dürften. Aus reinem Eigennutzen würden wir durch Stoppen der Blutung den erwünschten Tod um ein paar unerwünschte, unselige Minuten auf- und dem Patienten die Erfüllung seinen klaren letzten Willens damit vorenthalten. Unsere Lösung dieses unlösbaren Problems war die übliche: Wir gingen davon aus, dass es nicht passieren würde, solange wir verantwortlich waren, und es passierte nicht. Wir setzten ihn in der Nothilfe der Klinik ab und flohen, so schnell wir konnten, um nicht womöglich, falls der Verbandwechsel rasch ging, gleich wieder mit dem Rücktransport dieses gefährlichen Menschen beauftragt zu werden.

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